bei den "Hechten" und "Stichlingen" des

Mitgliedschaft

Gegründet wurde unser Verein im Februar 2007.

MITGLIEDSCHAFT                                        Aufnahme-Antrag

Bei Aufnahme sind die Gebühren in bar zu zahlen,
in den Folgejahren erfolgt die Zahlung auf das Vereinskonto.

1.   Mitglied kann jede unbescholtene Person werden. Der Aufnahmeantrag ist mit den im Antragsformular genannten Unterlagen unter Angabe der Personalien schriftlich einzureichen.
Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nachweisen.
2.   Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung  an.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
3.   Die Mitgliedschaft beginnt erst nach Entrichtung der Aufnahmegebühr und Zahlung des Beitrages.

Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Vorsitzenden Karsten Hauch (0178 - 87 33 580), der Ihnen die entsprechenden Auskünfte erteilt bzw. Ihre Fragen beantwortet oder schreiben Sie uns Ihre Fragen unter Hechtgeschwader@mail.de. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

FÖRDERMITGLIEDSCHAFT

Fördermitglied kann jeder Angelsportinteressent werden. Die Höhe des Förderbeitrages wird dann im Gespräch mit dem Vorstand festgelegt. Der Jahresbeitrag ist in der Jahreshauptversammlung im Dezember für das kommende Jahr im Voraus fällig und bei der Kassenwartin in bar zu entrichten.

Fördermitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, wenn der Förderbeitrag mindestens genauso hoch ist wie der ordentliche Beitrag.

Der zur Zeit gültige Jahresbeitrag für aktive und passive Mitglieder wurde in der Mitgliederversammlung vom 07.05.2010 festgelegt auf 50,00 €uro.

Was sind passive Mitglieder?
Passive Mitglieder sind solche Mitglieder, die entweder einen gültigen Fischereischein haben, den Angelsport aber aus gesundheitlichen / privaten Gründen im laufenden Jahr nicht aktiv betreiben oder Partner(innen) von aktiven Mitgliedern.

Warum gibt es passive Mitglieder?
Die vorher aktiven Mitglieder wollen für die Passivzeit nicht aus dem Verein und damit aus dem DAV austreten, um an Vereinsveranstaltungen und -ausflügen teilnehmen zu können.
Den anderen Passivmitgliedern wird die Mitgliedschaft im Verein und im DAV empfohlen, damit sie während des aktiven Angelns ihrer Partner am DAV-Gewässer oder anderer Vereinsaktivitäten  bei einem Unfall versichert sind.
Der Passivbeitrag, der vom AV Elbflorenz Dresden erhoben wird, beträgt zur Zeit jährlich für jedes Passivmitglied 20,00 €uro. Diese 20,00 €uro sind zusätzlich zum Jahres- / Förderbeitrag fällig, wenn eine Teilnahme am Vereinsleben stattfindet
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